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Hygiene-Institut des Ruhrgebiets
Institut für Laboratoriumsmedizin

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Neue RiliBÄK zur Qualitätskontrolle in Laboratorien

Neue Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätskontrolle in Laboratorien (RiliBÄK):
Regelungen zur patientennahen Sofortdiagnostik (POCT) ab 01.04.2010


Was ist POCT (Point-of-Care-Testing)

  • Geräte dürfen nur für Einzelprobenmessungen eingesetzt werden
  • Geräte sind nach Anweisung des Herstellers zu bedienen
  • Geräte sind, sofern vorgesehen, mindestens einmal benutzungstäglich mit einem elektronischen Standard zu kontrollieren
  • keine Probenvorbereitung
  • Einzelprobenmessung
  • Nur Analysengeräte, deren Handhabung keine eingehende medizinisch-technische Qualifikation und Erfahrung auf dem Gebiet der Laboratoriumsuntersuchung erfordert
  • Mögliche Messgrößen: Glucose, Blutgase/pH, kl. Blutbild, Thrombozyten, Calcium, Kalium, Natrium, HbA1/A1c, Ethanol, Harnstoff, Theophyllin (Thromboplastinzeit)

Wie ist die Kontrolle durchzuführen

  • Vorgaben der RiliBÄK zu den Fehlergrenzen sind zu beachten
  • Mindestens 1 x je Woche, sofern Patientenproben untersucht werden, muss eine Kontrollprobe gemessen werden.
  • Sofern medizinisch sinnvoll, sind abwechselnd Kontrollproben mit unterschiedlichen Konzentrationen einzusetzen.
  • Die Ergebnisse der Kontrollprobeneinzelmessung sind zu protokollieren
  • Die Protokolle sind 5 Jahre aufzubewahren
  • Bei Überschreitung der Vorgaben eines Kontrollprobeneinzelmesswertes muss die Ursache behoben werden
  • Der Vorgang, einschließlich der erforderlichen Wiederholungsmessungen, muss dokumentiert werden.
  • Keine Ringversuche

Notwendige Dokumentation

  • Art des Messgeräts, Seriennummer, Datum der Messung, Identifikation der Kontrollprobe(n) ggf. Reagenzcharge
  • Messgröße (System, Analyt), Einheit, Zielwert(aus Kontrollunterlagen zu entnehmen), Kontrollprobenmesswert
  • Zulässige relative Abweichung des Einzelwertes bzw. des relativen quadratischen Mittelwertes z.B. Glukose 11 %
  • Name/Unterschrift des Untersuchers

Was ist Probenvorbereitung

  • Jegliche durch den Untersucher herbeigeführte Veränderung der dem menschlichen Körper entnommenen oder der ggf. in einem Entnahmesystem befindlichen Körperflüssigkeit, die vor Einbringen in das Messgerät erfolgt.
  • Das Entnahmesystem kann vom Hersteller eingebrachte Substanzen enthalten.
  • Eine Pipettierung gilt nicht als Probenvorbereitung


Vorgaben des Herstellers hinsichtlich Kontrollmaterialien (auch der Zielwerte) sind zu beachten.